Die Generalversammlung der Mitglieder stellt das oberste Organ des Griechischen Verbandes Spirituosen-Hersteller dar, setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern der juristischen Personen zusammen, die ordentliche Mitglieder des Verbandes sind, und tritt sowohl ordentlich einmal im Jahr wie auch außerordentlich, wenn dies vom Vorstand für erforderlich erachtet wird, zusammen, andernfalls wenn mindestens ein Viertel (1/4) der Mitglieder, die ihre Beiträge voll eingezahlt haben, ihre Einberufung schriftlich beantragen, indem sie gleichzeitig die von der Generalversammlung zu behandelnden Themen der Tagesordnung festlegen.
Jeder Vertreter eines ordentlichen Mitgliedes ist auf eine (1) Stimme berechtigt.
Die außerordentlichen und Ehrenmitglieder werden zu der Generalversammlung eingeladen und nehmen daran teil, sind aber nicht stimmberechtigt.
Die Pflichte der Generalversammlung bestehen in der Beaufsichtigung und Kontrolle der Leitungsorgane. Insbesondere:
- Die Beaufsichtigung und Kontrolle der Leitungsorgane.
- Die Wahl der Mitglieder des Vorstandes und der Rechnungsprüfer.
- Die Genehmigung der jährlichen Bilanz, der Berichte des Vorstandes und des jährlichen Berichtes der Rechnungsprüfer.
- Die Genehmigung des jährlichen Haushaltes (Einnahmen und Ausgaben).
- Der Widerruf der Mitglieder des Vorstandes und der Rechnungsprüfer.
- Die Genehmigung des Eintrittes oder Ausschlusses eines Mitgliedes.
- Die Änderung der Bestimmungen, die in der Satzung des Verbandes eingehalten sind.
- Die Beschlussfassung über die freiwillige Auflösung des Verbandes, die Eröffnung des Liquidationsverfahrens und die Verwaltung seines Nettovermögens kraft Gesetzes nach der Vollendung des Liquidationsverfahrens.
- Die Ernennung der Ehrenmitglieder des Verbandes.