Natürliche oder juristische Personen, deren Tätigkeitsbereich unter eine oder mehrere aus den folgenden Kategorien fällt, dürfen ordentliche Mitglieder des Verbandes sein:
- Die Herstellung von Ethylalkohol, Ouzo, Spirituosen und anderen alkoholischen Getränken.
- Die Abfüllung von Ouzo, Spirituosen und anderen alkoholischen Getränken, vorausgesetzt, dass sie Herstellungs- und Abfüllungsanlagen in Griechenland besitzen, abgesehen davon, wo sie ihre primäre Herstellungstätigkeit ausüben.