Zweck und Umfang
Frist für Rückmeldungen: 11 April 2022 - 04 Juli 2022
Verbrauchsteuern auf Alkohol
Richtlinie 92/84/EWG des Rates
Eine umfassende Bewertung ist erforderlich, um die Gültigkeit und Wirksamkeit der Mindestverbrauchsteuersätze auf Alkohol und alkoholische Getränke, die seit 1992 nicht aktualisiert wurden, und der Steuerbemessungsgrundlage (Volumen oder Alkoholgehalt der Getränke) daraufhin zu prüfen, ob sie trotz der Entwicklungen der Markt- und Verbrauchsmustern den politischen Erfordernissen und Zielen nach wie vor gerecht werden. Dazu gehören die Überprüfung der Kohärenz der diesem Rechtrahmen zugrunde liegenden Interventionslogik im Lichte des Ziels eines funktionierenden Binnenmarkts, aber auch Überlegungen mit Blick auf die Bekämpfung von Steuerbetrug, den öffentlichen Gesundheitsschutz und breitere gesellschaftliche Ziele sowie den Mehrwert eines Tätigwerdens der Union. Im Zuge der Bewertung sollen noch offene Fragen und nach Möglichkeit bewährte Verfahren zu deren Lösung ermittelt werden.
Die Kommission ist gemäß der Richtlinie verpflichtet, die Umsetzung regelmäßig zu bewerten und dem Rat Bericht zu erstatten. Die Bewertung soll als Grundlage für Diskussionen mit den Mitgliedstaaten über den aktuellen Sachstand und mögliche künftige Entwicklungen des EU-Rechtsrahmens dienen.
Es werden alle harmonisierten Kategorien von alkoholischen Erzeugnissen erfasst, die derzeit in den Anwendungsbereich der Richtlinie 92/84/EWG des Rates fallen. Geografisch wird sich die Bewertung auf die gesamte EU-27 erstrecken, damit die Gebiete und Mitgliedstaaten ermittelt werden, die am stärksten von der geltenden Regelung betroffen sind. Die Analyse wird sich auf den Zeitraum von 2010 bis heute konzentrieren.
Konsultationsstrategie
Die Konsultation richtet sich an Bürger/innen, Mitgliedstaaten, einschließlich der für Verbrauchsteuer und die öffentliche Gesundheit zuständigen Behörden, Wirtschaftsbeteiligte, Experten für öffentliche Gesundheit, NRO und Branchenverbände.
Im Rahmen der Konsultation ist Folgendes geplant:
- eine öffentliche Konsultation, die auf der zentralen Seite der Kommission zu Konsultationen, dem Portal „Ihre Meinung zählt“ 12 Wochen lang in allen EU-Amtssprachen zur Verfügung stehen wird
- eine gezielte Konsultation der mitgliedstaatlichen Behörden
- eingehende Gespräche mit verschiedenen Interessenträgern.
Diese Aktivitäten werden im 2. und 3. Quartal 2022 stattfinden Die Konsultation wird online und in einschlägigen Experten- und Interessengruppen der Europäischen Kommission bekannt gemacht. Ein zusammenfassender Bericht wird 8 Wochen nach Abschluss der öffentlichen Konsultation auf der Konsultationswebsite veröffentlicht. Außerdem wird eine Übersicht über alle Konsultationsergebnisse veröffentlicht.
Zweck der Konsultation
Ziel der Konsultation ist es, die Ansichten aller einschlägigen Interessenträger zu den Mindestverbrauchsteuersätzen für Alkohol und alkoholische Getränke einzuholen. Diese Interessenträger verfügen über praktische Erfahrungen mit dem täglichen Funktionieren der Richtlinie aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Vor diesem Hintergrund sollen Ansichten zu folgenden Bereichen eingeholt werden:
- Verfügbarkeit, Nachfrage und Marktentwicklungen in Bezug auf Alkoholerzeugnisse in den Mitgliedstaaten
- politischer Rahmen und Bedarf, sowohl in Bezug auf nationale als auch auf EU-Vorschriften Die Beiträge der Interessenträger zu der Konsultation werden wertvolle und umfangreiche Daten zur Bewertung der Zwecktauglichkeit der Richtlinie 92/84/EWG des Rates liefern und daher gebührend Berücksichtigung finden.
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