Die Europäische Kommission hat heute ihren Vorschlag zur Überarbeitung des Systems der geografischen Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse angenommen. Durch die neuen Maßnahmen soll erreicht werden, dass geografische Angaben in der gesamten Union vermehrt genutzt werden, um die ländliche Wirtschaft zu stärken und einen besseren Schutz, insbesondere auch im Internet, zu erreichen. Ziel ist es, die hohe Qualität und die hohen Standards bei Lebensmitteln in der EU aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass unser kulturelles, gastronomisches und lokales Erbe erhalten bleibt und innerhalb der EU und weltweit als authentisch anerkannt wird.
Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski sagte dazu: „Geografische Angaben bilden den Reichtum und die Vielfalt unseres europäischen kulinarischen Erbes ab. Durch die heute vorgeschlagene Stärkung und weitere Harmonisierung unseres Rechtsrahmens wollen wir die Produktion traditioneller Qualitätserzeugnisse ankurbeln. Dies kommt der ländlichen Wirtschaft in der gesamten Union zugute und trägt zur Bewahrung lokaler Traditionen und natürlicher Ressourcen bei. Darüber hinaus wird das weltweite Ansehen der Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse aus der EU noch besser geschützt.“
Die Kommission schlägt folgende Maßnahmen vor, um das bestehende System der geografischen Angaben zu stärken und zu verbessern:
- Verkürztes und vereinfachtes Eintragungsverfahren: Die verschiedenen technischen und verfahrenstechnischen Vorschriften für geografische Angaben werden zusammengeführt, sodass es künftig ein vereinfachtes einheitliches Verfahren für die Eintragung geografischer Angaben gibt, unabhängig davon, ob die Antragsteller innerhalb oder außerhalb der EU ansässig sind. Da durch diese Harmonisierung die Zeit zwischen der Einreichung des Antrags und der Eintragung verkürzt wird, dürfte dies die Regelungen für Erzeuger attraktiver machen.
- Verbesserter Online-Schutz: Durch den neuen Rahmen werden der Schutz geografischer Angaben im Internet, insbesondere beim Verkauf über Online-Plattformen, und der Schutz vor Eintragung wider Treu und Glauben sowie der Verwendung von geografischen Angaben im System für Domänennamen verbessert.
- Mehr Nachhaltigkeit: Als direkte Folgemaßnahme zur Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ können die Erzeuger künftig in ihren Produktspezifikationen ihre Maßnahmen zur Stärkung der sozialen, ökologischen oder wirtschaftlichen Nachhaltigkeit hervorheben, indem sie darin entsprechende Anforderungen festlegen. Dies wird zu einem besseren Schutz der natürlichen Ressourcen und der ländlichen Wirtschaft, zur Erhaltung lokaler Pflanzensorten und Tierrassen, zur Bewahrung der Landschaft im Erzeugungsgebiet und zur Verbesserung des Tierwohls beitragen. Dadurch könnten sich auch Verbraucherinnen und Verbraucher besonders angesprochen fühlen, die umweltverträglicher konsumieren wollen.
- Gestärkte Erzeugervereinigungen: Die Mitgliedstaaten müssen Vereinigungen von Erzeugern, die Erzeugnisse mit einer geografischen Angabe herstellen, auf deren Antrag anerkennen. Anerkannte Vereinigungen können dann die betreffende geografische Angabe verwalten, durchsetzen und weiterentwickeln, insbesondere, indem sie Zugang zu den für die Bekämpfung von Produktfälschungen zuständigen Behörden und Zollbehörden in allen Mitgliedstaaten erhalten.
Mit dem Vorschlag werden auch die Qualitätsregelungen für garantiert traditionelle Spezialitäten und die Verwendung des Begriffs „Bergerzeugnis“ als fakultative Qualitätsangabe beibehalten.
Die Mitgliedstaaten sind weiterhin für die Durchsetzung auf nationaler Ebene verantwortlich, während die Kommission auch künftig für die Eintragung, Änderung und Löschung aller Eintragungen zuständig ist. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) wird fachliche Unterstützung bei der Prüfung leisten, um die Verfahren zu beschleunigen. Die Kommission und das EUIPO arbeiten im Bereich der geografischen Angaben bereits seit vier Jahren zusammen. In dieser Zeit hat das EUIPO zur Bewertung von etwa 1300 Anträgen auf Eintragung einer geografischen Angabe beigetragen und mit GIview eine neue, mit dem EU-Register geografischer Angaben verknüpfte Suchdatenbank für alle geschützten Namen geschaffen.
Der heutige Vorschlag spiegelt das Ergebnis einer umfassenden Konsultation wider. Im Oktober 2020 wurde eine Folgenabschätzung in der Anfangsphase veröffentlicht, an die sich eine öffentliche Konsultation, die vom 15. Januar bis zum 9. April 2021 lief, sowie gezielte Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und in diesem Bereich tätigen Organisationen anschlossen.
Im März 2022 waren 3458 Namen eingetragen: 1624 Weinnamen, 1576 Namen von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen und 258 Namen von Spirituosen.
In der neuesten, 2020 veröffentlichten Studie über geografische Angaben wurde festgestellt, dass der Verkaufswert eines Erzeugnisses mit einem geschützten Namen im Durchschnitt doppelt so hoch ist wie bei einem ähnlichen, nicht eingetragenen Erzeugnis. In dieser Studie wurde der jährliche Verkaufswert von durch eine geografische Angabe geschützten Erzeugnissen auf 74,76 Mrd. EUR jährlich geschätzt, wobei mehr als ein Fünftel dieses Betrags auf Ausfuhren in Länder außerhalb der Europäischen Union entfällt.
Weitere Informationen
Pressemitteilung der Kommission
Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über geografische Angaben der EU für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse.
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