06.06.2017
100 europäische geografische Angaben sollen in China geschützt werden
Die EU und China vereinbarten heute die förmliche Veröffentlichung einer Liste von 200 europäischen und chinesischen geografischen Angaben – jeweils 100 aus der EU und aus China –, die durch ein für das Jahr 2017 geplantes bilaterales Abkommen geschützt werden sollen.
Mit der Veröffentlichung der Liste beginnt das Verfahren, durch das die darin genannten Erzeugnisse gegen Nachahmung und widerrechtliche Aneignung geschützt werden. Es wird erwartet, dass daraus Vorteile für den beiderseitigen Handel entstehen und dass das Bewusstsein der Verbraucherinnen und Verbraucher und die Nachfrage nach hochwertigen Erzeugnissen sowohl in der EU als auch in China gestärkt wird.
Die Liste der EU-Erzeugnisse, die in China geschützt werden sollen, umfasst Erzeugnisse wie Bayerisches Bier, Feta, Queso Manchego, Champagner, Gorgonzola und Polska Wódka, während unter den chinesischen Erzeugnissen, die sich in der EU um den Status der geschützten geografischen Angabe bewerben, etwa Yantai Ping Guo (Yantai-Apfel), Hengxian Mo Li Hua Cha (Hengxian-Jasmintee), Panjin Da Mi (Panjin-Reis) oder Baise Mang Guo (Baise-Mango) zu nennen sind. Die Veröffentlichung der Listen ist Teil des Standardverfahrens; mit ihr beginnt der Zeitraum, in dem interessierte Parteien Stellungnahmen einreichen können.
Die interessierten Parteien haben nun zwei Monate Zeit, sich zu den von den beiden Seiten ausgewählten Erzeugnissen zu äußern und etwaige Bedenken gegenüber den EU- oder den chinesischen Behörden geltend zu machen.