Natürliche oder juristische Personen, die wertvolle Dienstleistungen im Rahmen des Versuches, die Aufgabe des Verbandes zu erfüllen, erbringen oder erbracht haben, dürfen Ehrenmitglieder sein.
Die Generalversammlung fasst einen Beschluss über die Ernennung dieser Mitglieder nach einem vom Vorstand vorgebrachten Vorschlag, mit einer Mehrheit von zwei Dritteln (2/3) der anwesenden Mitglieder.
Ehrenvorsitzenden von SEAOP
- Georgios Tsantalis
- Christos Loutzakis